Petition 97153 - 18. July 2019
Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass aus den amtseidlichen Versprechen rechtsverbindlich einforderbare Pflichten entstehen, anstatt wie bisher nur wage unverbindliche Absichtserklärungen.
Begründung
Bedeutung eines Schwurs, bzw. eines Amt- und Diensteids
Ein Schwur, bzw. ein Eid ist das Versprechen einer künftigen Handlung oder einem künftigen Verhalten. Durch Erheben der Schwurhand sollen diese bekräftigt werden. Im politischen Kontext bekundet dieser Akt die Loyalität gegenüber der Verfassung und damit gegenüber der Bevölkerung auf dem Teil des betreffenden Staatsgebiets.
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.", Art 56 GG.
Die eidleistenden Politiker haben vor dem Bundesparlament, dem Bundesrat und somit gegenüber der Bevölkerung feierlich öffentlich geschworen und durch Schwurgeste bekräftigt, sich mit ganzer Kraft dem Wohle der Bundesrepublik Deutschland zu widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden.
Die ganze Schwörerei ist nicht den Atem wert, mit dem die Eide geschworen werden, denn sie sind nichts anderes als unverbindliche Absichtserklärungen, solange die darin enthaltenden Versprechen von denen nicht einfordert werden können, denen gegenüber diesem Schwur, bzw. Amts- und Diensteid geleistet wurde.
Demgegenüber muss ein normaler Bürger mit schweren strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er einen Eid bricht., § 154 Abs. 1 StGB. Statt Gleichheit vor dem Gesetz, wie es in Art. 3 Abs. 1 GG heißt, haben Politiker sich selber über das Gesetz gestellt und sich regelmäßig darüber hinweggesetzt. Eigennutz statt Gemeinwohlinteresse. Partei- und Vetternwirtschaft, Parteisoldatentum als Sprungbrett in Vorstands- und Bundesrichterposten.
Beispielsweise die aktuelle öffentliche Diskussion über Luftverschmutzung. Stickstoffdioxid ist wissenschaftlich erwiesen ein gefährlicher und „gesundheitsschädliche Stoff“ i.S. von § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Es erzeugt u.a. Lungenkrebs, Herz- und Kreislauferkrankungen, kann lebensverkürzend und auch tödlich sein. Hierauf bezieht sich auch das aktuelle EuGH-Urteil vom 26.06.2019, Aktenzeichen C-723/17.
Statt nun endlich zu handeln und sich nicht der Verantwortung für ihr pflicht- und treuewidrigem Verhalten weiterhin zu entziehen werden in neuen Luftreinhalteplänen die Messwerte einfach über die bisherigen Grenzwerte angehoben und mit Mittelwertberechnung schöngerechnet und Gesundheitsschäden der Bevölkerung teilweise mit Todesfolge vorsätzlich billigend in Kauf genommen. Dies widerspricht definitiv den im geleisteten Amtseid geschworenen Pflichten zum " dem Wohle des deutschen Volkes".
Wenn schon keine Verpflichtungen aus dem Amtseid entstehen, dann doch wegen unterlassener Nothilfe gem. § 323 C Abs. 1 StGB, denn diese Politiker haben die extreme Luftverschmutzung durch ihre Gesetze erst möglich gemacht, zumindest aber hätten verhindern können.
Anregungen für die Forendiskussion
Ein Amtseid sollte rechtlich einforderbare Pflichten für Bürger schaffen. Politiker sollten auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, z.B.. gesungheitsschädigende und lebensverkürzende Gesetze sind nicht im Mandat zur Volksvertretung enthalten.
Es gibt unzähliche Beispiele wo sich Politiker ihre amtseidlich versprochenen Pflichten entziehen, ohne dass sie irgendwelche Konsequenzen befürchten müssen. Das ist ein unhaltbarer Zustand entgegen jedem Demokratieverständnis. Wen wundert es da noch, dass einige Bürger in ihrer ohnmächtigen Verzweiflung um Gerechtigkeit zur verbotenen Selbstjustiz greifen, auch wenn dies nicht gutzuheißen ist.