Petition Nr 181375 - 16. Mai 2025
Titel
Schutz von betroffenen Personen bei Streiks der Gewerkschaften - Maßnahmen zur Schadensminimierung
Wortlaut der Petition
Mit meiner Petition an den deutschen Bundestag fordere ich den Schutz von betroffenen Personen bei Streiks der Gewerkschaften.
Insbesondere geht es darum, dass Personen, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen, durch Streiks der Gewerkschaften besonders stark geschädigt werden und hierfür eine Lösung gefunden werden muss.
Begründung
Gewerkschaften streiken immer dann, wenn der Schaden derjenigen am größten ist, die überhaupt nichts mit dem Streik zu tun haben und auch nicht durch Gewerkschaften vertreten werden, sondern den wirtschaftlichen und persönlichen Schaden durch die Streiks ganz allein tragen müssen
Im deutschen Rechtssystem gibt es den Ausspruch: "Wer ein ihm oder ihr zustehendes Recht nutzt um anderen zu schädigen hat sein Recht verwirkt
Artikel 9 Absatz 3 Satz 3 des Grundgesetzes besagt auch konkludent, dass das Recht auf Arbeitskämpfe nicht unbegrenzt gelten darf und eine Verantwortung und Schutz gegenüber außenstehenden Betroffenen gelten muss.
Betroffene Außenstehende dürfen nicht als Mittel zum Zweck missbraucht und diskriminiert werden. Viele von ihnen befürchten bereits um ihren Arbeitsplatz aufgrund der unverschuldeten Behinderungen durch die andauernden Streiks der Gewerkschaften.
Es ist wichtig, dass der Schutz dieser Personen bei Streiks der Gewerkschaften verbessert wird. Hierfür sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden, um die Schäden für Außenstehende zu minimieren, die durch Streiks der Gewerkschaften entstehen,
Anregungen für die Forendiskussion
Durch den andauernden Streiks der Gewerkschaften werden betroffene Außenstehende als Mittel zum Zweck missbraucht und diskriminiert. Das Streikrecht darf nicht uneingeschränkt, maßlos und unverhältnismäßig gelten. Betroffene außenstehend müssen geschützt werden, z.B. Benutzer des ÖPNV, damit sie ungehintert ihren Arbeitsplatz erreichen und wieser zurück zu ihrer Familie können, weil die Benutzung des ÖPNV ein Grundversorgungsrecht ist.