Petition 120063 - 20. January 2021
Wortlaut der Petition
Der Bundestag soll ein Urheberrechtsausschluss für eine "Faire Nutzung" beschließen, um die Freiheit der Meinungsäußerung und der Bildung zu fördern.
Begründung
"Faire Nutzung" ist eine Rechtslehre, die die Freiheit der Meinungsäußerung fördert, indem sie unlizenzierte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken unter bestimmten Umständen erlaubt, die andernfalls eine Verletzung de Urheberrechts darstellen könnte, wie zum Zwecke des gemeinnützigen, pädagogischer oder persönlicher Gebrauch, der Ausbildung, Schulung, Kritik, Kommentar, Nachrichtenberichterstattung, Lehre, Wissenschaft und Forschung, sowie nicht-kommerzielle und nicht gewinnabzielende Bildungszwecke oder Nutzung.
Außerdem sollen "transformative" Nutzungen als "Faire Nutzung" behandelt werden. Transformative Nutzungen sind solche, die etwas Neues hinzufügen, mit einem weiteren Zweck oder einem anderen Charakter, und die die ursprüngliche Nutzung des Werks nicht ersetzen.
Anregungen für die Forendiskussion
Die Schranken des deutschen Urheberrechts sind so restriktiv wie in keinem anderen EU-Land. Will man Unterrichtsvideos zum Zwecke des gemeinnützigen, pädagogischer oder persönlicher Gebrauch, der Ausbildung, Schulung, Kritik, Kommentar, Nachrichtenberichterstattung, Lehre, Wissenschaft und Forschung, sowie nicht-kommerzielle und nicht gewinnabzielende Bildungszwecke oder Nutzung und ohne irgendwelche Gewinnabsichten veröffentlichen, z.B. auf Youtube oder in Sozialen Netzwerken, dann werden solche Bemühungen zum Schaden der Allgemeinheit vom deutsche Urhebergesetz blockiert. Man reskiert überzogene Abmahnungskiosten. Die Schranken des Urheberrechts sind unverhältnismäßig, erst recht in Corona-Zeiten
Weitere Infos
Dr. iur. (München und Paris) Axel Metzger, LL.M. (Harvard), o. Professor an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover, Institut für Rechtsinformatik https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/mzg/pub/urheberrechtsschranken-in-der-wissensgesellschaf