Partei Gemeinsamer Interessen (PGI)

News & Blog

Israelischer Großangriff möglicherweise ein Kriegsverbrechen

News

8. und 9. April 2026
Schwerer israelischer Luftangriff in Beirut auf Zivilbevölkerung ohne Vorwarnung.

Die israelische Luftwaffe hatte trotz der im Iran-Krieg vereinbarten Feuerpause einen Großangriff auf den Libanon und die Hauptstadt Beirut geflogen.

Bayern 2 Nachrichten, 09.04.2026 01:00 Uhr

Beirut:: Bei den jüngsten israelischen Luftangriffen sind im Libanon nach Angaben des dortigen Gesundheitsministeriums mehr als 180 Menschen getötet worden. Über 800 weitere seien verletzt, sagte ein Sprecher. Die Zahl der Opfer könnte demnach noch steigen. Viele seien noch unter den Trümmern begraben. Der libanesische Zivilschutz sprach bereits von mehr als 250 Toten.

Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, bezeichnete die jüngsten Angriffe als „grauenhaft“ und betonte, dass das humanitäre Völkerrecht den Schutz von Zivilisten zwingend vorschreibt.

Kriegsverbrechen, § 8 VStGB

Experten fordern Untersuchungen zu möglichen Kriegsverbrechen, da die Prinzipien der Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsorge verletzt worden sein könnten.

Unter dem Vorwand, Krieg gegen die Hisbollah-Miliz zu führen, könnte der israelische Luftangriff als Kriegsverbrechen gegen die libanensischen Zivilbevölkerung betrachtet werden.

Israel hatte Kenntnis von dem Gesamtablauf und gezielt Zivilisten mitten im Zentrum von Beirut angegriffen und getötet.

Der Luftangriff hat im Rahmen eines „ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung stattgefunden.

Verhältnismäßigkeit

Der Luftangriff wäre verhältnismäßig, wenn er einen legitimer Zweck dient, geeignet ist um dieses legitime Ziel zu erreichen, erforderlich und eine angemessene mildeste Maßnahme ist.

Der Großangriff erfolgte unmittelbar nach der Vereinbarung einer Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran.

Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch (HRW) warnten bereits vor den Angriffen vor potenziellen Kriegsverbrechen

Der israelische Großangriff war deswegen illegal.

Außerdem war der Angriff anglistisch und hinterhältig, Die Bevölkerung musste wegen des vereinbarten Waffenstillstand nicht mit dem Angriff rechnen. Es gab auch keine Vorwarnung.

Folglich hat sich Israel einem Kriegsverbrechen an die libanesische Bevölkerung schuldig gemacht, § 8 VStGB.

Forderung

Wir fordern, dass sich der bereits durch internationalen Haftbefehlt gesucht israelische Premierminister Benjamin Netanjahu endlich for dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verantworten muss

Außerdem fordern wir, dass sich die deutsche Bundesregierung entschieden von Israel distanziert und das Verbrechen im Gaza-Streifen verurteilt., denn für alles andere hat sie kein Wählermandat.